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Was ist der Versorgungsausgleich nach Scheidung?

Der Versorgungsausgleich findet im Rahmen des Scheidungsverfahrens statt. Es geht darum, die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Ist die Ehedauer unter drei Jahren, erfolgt der Ausgleich nur, wenn einer der Ehegatten den Versorgungsausgleich beantragt. Unter gewissen Voraussetzungen ist es zudem möglich, den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung auszuschließen.

Ausgeglichen werden die Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See), die betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge (z. B. Riester-Verträge, private Rentenversicherungen), Zusatzversorgungen im öffentlichen oder kirchlichen Dienst, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen (z. B. für Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte) und sonstige Alters- und Invaliditätsvorsorge.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens übersendet das Gericht Fragebögen an die Ehegatten, in denen die jeweiligen Rententräger anzugeben sind, ebenso wie die Versicherungsnummern.

Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt am 1. des Monats, in dem die standesamtliche Heirat erfolgte und endet am letzten des Vormonats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

Das Gericht schreibt die angegebenen Rententräger an, teilt diesen die Ehezeit mit und fordert sie auf, die Höhe der Anwartschaften zu errechnen und schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Auskunft erhalten dann beide Ehegatten zur Überprüfung. Grundsätzlich erfolgt der Ausgleich der Rentenanwartschaften durch hälftige Teilung, jeder Ehegatte behält eine Hälfte seiner Anwartschaften und gibt die andere Hälfte an den anderen Ehegatten ab und umgekehrt.

Die Erteilung der Auskunft nimmt bei den Rententrägern Zeit in Anspruch. Erst wenn alle Auskünfte vorliegen, wird das Gericht einen Termin zur Scheidung bestimmen. Um den Versorgungsausgleich zu beschleunigen, ist zu empfehlen, sich vorab bei Deutschen Rentenversicherung zu erkundigen, ob das Versicherungskonto geklärt ist. Geklärt ist das Versicherungskonto, wenn keine Zeitabschnitte vorliegen, bei denen Nachweise z. B. über Ausbildung oder Berufstätigkeit fehlen. Erkundigt man sich vor Einreichung des Scheidungsantrags bei der Deutschen Rentenversicherung, können offene Zeiten durch Vorlage der erforderlichen Belege frühzeitig geklärt werden. Erfolgt die Kontenklärung erst im Scheidungsverfahren, vergeht unnötig Zeit, bis die Auskunft der Versicherung erteilt werden kann.

Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungstermin besprochen und im Scheidungsbeschluss aufgenommen. Die Aufteilung der Anwartschaften erfolgt im Anschluss an die Scheidung automatisch.

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Artikel zuletzt aktualisiert am 14.11.22.

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