Subventionsbetrug wegen Corona Soforthilfe
Sie war zu schön um wahr zu sein, die schnelle und unbürokratische Corona Soforthilfe. Sie sollte gerade den kleinen Unternehmen über coronabedingte Liquiditätsengpässe helfen. Allein in NRW wurden 426.000 Unternehmer mit 4,5 Milliarden Euro gefördert. Das dicke Ende kommt bekanntlich immer zum Schluss. Die Corona Soforthilfe schlägt ab jetzt zurück.
Die auszahlenden Stellen überprüfen aktuell ob die Auszahlungen auch rechtmäßig erfolgt sind. Eine Vielzahl der Bezieher wird voraussichtlich einen Großteil oder die gesamte Hilfe zurück erstatten müssen. Gewährt wurde die Hilfe, wie es aktuell heißt, zu unbürokratisch und zu wenig geprüft. Für den Antragssteller vollkommen unklar formuliert, wurde in den Formularen lediglich nach einem Liquiditätsengpass gefragt. Der durchschnittliche Unternehmer hat hier verstanden, nun, wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen, dann habe ich einen Liquiditätsengpass. Aber nein. Die nunmehr versendeten Formulare der Behörden erklären, dass maßgebliche Kostenbestandteile bei dieser Berechnung heraus gerechnet werden müssten. Kosten des Unternehmers selbst, beispielsweise, spielen keine Rolle. So muss dieser zwar weiterhin Krankenkasse, ggf. Rentenversicherung und Einkommenssteuer zahlen und auch noch etwas essen und wohnen. Dies wird aber pauschal auf 2.000,00 € für 3 Monate, also 666,- Euro monatlich verkürzt.
Der Hammer: Personalkosten sollen bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses abgezogen werden. In den meisten Betrieben sind Personalkosten die größte oder eine der größten Kostenpostionen. Üblich sind Anteile von 50-70% Personalkosten an den Gesamtkosten. Berücksichtigt man die Hauptkostenposition nicht mehr, dann dürften viele Unternehmer, trotz fataler Lage, faktisch keinen Liquiditätsengpass gehabt haben. Leider war diese Berechnungsmodalität bei Antragsstellung nicht ersichtlich.
Die Begründung zur Herausrechnung der Personalkosten klingt wie blanker Hohn an den Unternehmer der für seine Mitarbeiter sorgt. Personalkosten wären durch Entlassungen und Kurzarbeitergeld abgesichert und sollten nicht über die Corona Soforthilfe abgesichert werden. Der Kleinunternehmer der die Corona Soforthilfe ganz oder teilweise dafür verwendet hat Arbeitsplätze zu erhalten oder seine Mitarbeiter weniger in Kurzarbeit zu stecken, den straft am Ende nun die Corona Soforthilfe.
Neben der Rückforderung, mit der der Kleinunternehmer, in der Form nicht gerechnet hat, weil Ihm die abstruse Berechnungsmodalität nicht klar dargestellt wurde hat die Corona Soforthilfe aber auch noch ein ganz besonderes Schmankerl für den Unternehmer parat. Der Unternehmer hat wahrscheinlich zur Liquidität falsche Angaben getätigt um die Hilfe zu erhalten oder diese falsch verwendet was gem. § 264 StGB mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft wird. Das ist leider kein Witz.
Bundesweit und auch in meiner Kanzlei laufen bereits zahlreiche Strafverfahren wegen Subventionsbetrug gegen Unternehmer die die Corona Soforthilfe bezogen haben. Die Behörden verlauten zwar vereinzelt, dass Sie sich wünschen, dass gegen Unternehmer die die Soforthilfe zurück zahlen müssen seitens der Staatsanwaltschaften nicht so hart vorgegangen werden soll. Die Staatsanwaltschaften werden aber eingeschaltet, es wird ermittelt und irgendjemand wird auch verurteilt. Das Strafmaß wird maßgeblich durch die Höhe des ergaunerten Betrages bestimmt, wobei die Beträge der Corona Soforthilfe bereits zu deutlich erhöhten Strafen führen.
Eine zusätzliche besondere Sahnehaube hält die Corona Soforthilfe für jene Personen bereit denen die Verurteilung zu einer Straftat direkt den Job kosten kann. Beispielsweise gehört die Verurteilung wegen Subventionsbetrug zu jenen Straftaten wegen denen der Geschäftsführer einer GmbH gem. § 6 II e) GmbHG nicht weiter als Geschäftsführer tätig sein darf.
Sie haben Corona überstanden und sind nun auch in die Corona Soforthilfe Falle getappt, wegen Subventionsbetrug vorgeladen oder angeklagt? Melden Sie sich rechtzeitig bei mir. Es gibt eine Vielzahl von Verteidigungsansätzen und Möglichkeiten Ihnen zu helfen. Äußern Sie sich nicht voreilig zum Tatvorwurf und lassen Sie sich beraten bevor Sie Ihren Liquiditätsengpass darlegen. Ich bin Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist und kämpfe bundesweit für Ihr Recht.
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Artikel zuletzt aktualisiert am 20.07.22.