Es findet immer ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch statt
In diesem ersten Gespräch zeigt Ihnen ein Rechtsanwalt die möglichen Vorgehensweisen auf, schätzt die Erfolgsaussichten ein, überschlägt die voraussichtlichen Kosten des Vorgehens und eruiert ob Dritte, wie beispielsweise ein Rechtsschutzversicherer oder die Gegenseite, für Rechtsanwaltsgebühren aufkommen müssen.
Anhand dieser kostenlosen ersten Informationen können Sie dann einfacher entscheiden, ob Sie eine anwaltliche Tätigkeit wünschen. Wenn sich keine nachfolgende Tätigkeit ergibt, erhalten Sie keine Rechnung.
Die Beratung erfolgt durch einen Fachanwalt oder aber einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sie ist weder zeitlich noch in sonstiger Weise beschränkt und entspricht demnach einem üblichen ersten Beratungsgespräch durch einen Fachanwalt das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit bis zu 226,10 Euro gegenüber Verbrauchern berechnet werden kann.
Wir möchten Ihnen mit diesem Angebot die Möglichkeit geben, ohne finanzielles Risiko, jederzeit einen Rechtsanwalt befragen zu können.
Kosten entstehen in unseren Hause erst dann, wenn Sie eine Vollmacht zur anwaltlichen Tätigkeit unterzeichnen also dann wenn Sie wünschen, dass in Ihrer Angelegenheit Schriftsätze verfasst oder gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Welche Kosten hier auf Sie zukommen kann nur im Einzelfall geschätzt werden. Vor einer Beauftragung zur weiteren Tätigkeit werden Ihnen immer die voraussichtlichen Kosten, so genau wie möglich, geschätzt.