§§ 184b, 184c StGB - Besitz von Kinderpornografie oder Jugendpornografie durch Übersendung in WhatsApp-Gruppen
Aktuell werden deutschlandweit massenhaft Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie und Jugendpornografie, teilweise Tierpornografie, § 184a StGB, Verbreitung von Gewaltdarstellungen, § 131 StGB oder der Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen eröffnet, § 86a StGB. Die Betroffenen erhalten meist mit erheblichem Erstaunen eine Vorladung als Beschuldiger von der Polizei, können den meist krassen Tatvorwurf nicht nachvollziehen und wissen schlicht nicht warum sie verdächtigt werden. In den meisten Fällen trifft dies vollkommen unbescholtene Bürger, die weder mit Kinder- oder Jugendpornografie, noch mit Gewaltdarstellungen oder verfassungsfeindlichen Kennzeichen hantieren.
Besonders brisant ist, dass der Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie per Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren versehen ist. Eine Geldstrafe ist daher bereits per Gesetz ausgeschlossen, weshalb immer mindestens eine Freiheitsstrafe auf Bewährung im Raum steht inklusive Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis unter Benennung der Tat als Besitz von Kinderpornografie.
Aber wie kommt es zu solchen Tatvorwürfen? Messengerdienste wie WhatsApp speichern meist alle verfassten und erhaltenen Nachrichten inklusive der Medien wie Videos und Bilder auf dem Mobiltelefon des Absenders und des Empfängers, je nach Einstellung, mit Spiegelung der Daten in der Cloud. Eine Archivierung in der Cloud macht es möglich selbst bei einem Wechsel des Mobiltelefons archivierte Nachrichten inklusive Medien wieder auf neue Geräte zu übertragen. Das betrifft leider nicht nur Einzelchats mit Personen, die Ihnen nahestehen und denen Sie vertrauen können, sondern auch Inhalte aus WhatsApp-Gruppen bei denen Ihnen ggf. nicht jeder Teilnehmer persönlich bekannt ist. Jeder Chatpartner oder Gruppenteilnehmer hat so, bei normalerweise gewählten Einstellungen von WhatsApp, die Möglichkeit Medien und Dateien direkt auf Ihrem Gerät zu speichern. Es ist nachvollziehbar, dass man größere Gruppen, in denen ständig geschrieben wird, demnach ständig eine Benachrichtigung auf dem eigenen Handy erscheint stumm schaltet und dass man es nicht schafft jeden Sticker, jedes Meme, jeden Medieninhalt anzusehen und auf Konformität zum deutschen Recht zu überprüfen. Aber genau hier liegt der Fehler. Löschen Sie übersendete illegale Inhalte nicht umgehend besitzen Sie illegale Inhalte und kommen in Erklärungsnöte. Sobald sich Kinderpornografie auf Ihrem Mobiltelefon befindet, liegt bei Entdeckung der Tat der Verdacht eines Verbrechens vor und Sie müssen sich gegen den Tatverdacht verteidigen.
Besonders fatal ist die Dynamik der Ermittlung. Unabhängig vom konkreten Tatvorwurf ist das Smartphone des Beschuldigten fast immer eine Beweismittel das entsprechend häufig beschlagnahmt und polizeilich durchgesehen wird. Die WhatsApp-kommunikation kann hier meist über viele Jahre nachvollzogen werden. Findet sich beispielsweise auf dem Handy des Beschuldigten wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung nun eine Whatsappnachricht mit einem illegalen Bild das vor 4 Jahre versendet wurde und zwar durch ein Mitglied einer Gruppe in welcher 500 Personen Mitglied waren, dann werden alle Gruppenmitglieder Tatverdächtig, weil ja jeder Teilnehmer das illegale Bild auf seinem Gerät gespeichert haben könnte. Hieraus folgen dann 500 weitere Strafverfahren gegen 500 Beschuldigte, jedes Mitglied der WhatsApp-Gruppe. Im Falle der Kinderpornografie stehen wegen der Schwere der Tat Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen und Beschlagnahmen von Smartphones, Datenträgern und Computern an. Werden auf einem Smartphone dieser 500 Gruppenmitglieder dann wieder Gruppen entdeckt in welchen Illegale Inhalte gesendet oder empfangen wurden muss wieder gegen alle Mitglieder dieser neuen Gruppe ermittelt werden. Es entsteht ein Schneeballeffekt der rasant immer neue Strafverfahren gegen WhatsApp-Gruppenmitglieder entstehen lässt.
Sind Sie bereits als Beschuldigter vorgeladen worden? Dann reagieren Sie hierauf nicht sondern beauftragen Sie einen versierten Strafverteidiger, gerne Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu Schweigen und müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Machen Sie von diesem Schweigerecht Gebrauch. Nutzen Sie bei erkennungsdienstlichen Behandlungen oder Hausdurchsuchungen unseren 24 Stunden Notruf.
Wird Ihnen Besitz von Kinderpornografie mit Tatdatum nach dem 01.07.2021 vorgeworfen dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr auch für ein einziges Bild, dass Ihnen in einer Gruppe übersendet wurde. Sie haben dann Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Sie können einen Pflichtverteidiger mit einfachem Schreiben an die Staatsanwaltschaft beantragen und Sie haben ein Wahlrecht welchen Fachanwalt Sie haben möchten. Gerne stellen wir Ihnen vorformulierte Schreiben zur Verfügung und selbstverständlich dürfen Sie angeben, dass Sie Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller als Pflichtverteidiger haben wollen.
Sie sind noch nicht beschuldigt und wollen nicht unter die Räder geraten? Nutzen Sie die Möglichkeit der App WhatsApp den automatischen Download von Medieninhalten auszuschalten und dokumentieren Sie die Abschaltung bestenfalls z.B. durch Zeugen. Sehen Sie heruntergeladene Dateien auch in Gruppen immer sofort an und löschen Sie alles fragwürdige umgehend. Sind Sie zur Löschung gezwungen dann dokumentieren Sie die Löschung umgehend, da nicht auszuschließen ist, dass Ihnen die Übersendung durch den Chat eines anderen Teilnehmers noch Jahre später vorgehalten wird und es dann vorteilhaft ist die Löschung beweisen zu können. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet Passwörter oder Zugangscodes Ihres verschlüsselten Mobiltelefons herauszugeben. Auf diese Weise verhindern Sie meistens die Durchsicht aller Nachrichtendienste und Medien auf Ihrem Smartphone.
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Artikel zuletzt aktualisiert am 18.08.22.