Wie läuft eine Scheidung ab?
Für den Beginn des Scheidungsverfahrens ist zunächst ein Antrag beim zuständigen Familiengericht notwendig. Einen solchen Antrag kann nur ein Anwalt / eine Anwältin stellen.
Nach Eingang des Antrags bei Gericht übersendet das Gericht eine Vorschussrechnung. Erst wenn diese vollständig vom Antragsteller / von der Antragstellerin gezahlt wurde, wird die Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite veranlasst. Die Gegenseite erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zum Scheidungsantrag.
Wird staatliche Hilfe in Form von Verfahrenskostenhilfe beantragt, wird der Scheidungsantrag zunächst zur Stellungnahme an die Gegenseite übersandt. In diesem vorgeschobenen Prüfungsverfahren wird zunächst durch das Gericht geprüft, ob ein Anspruch auf staatliche Unterstützung für Anwalts- und Gerichtskosten gegeben ist.
Ist die Ehedauer länger als 3 Jahre und liegt keine notarielle Urkunde vor, die den Versorgungsausgleich ausschließt, übersendet das Gericht im nächsten Schritt Fragebögen an die Beteiligten. Sowohl Ehefrau als auch Ehemann müssen in diesem Fragebogen Angaben darüber machen, bei welchen Rententräger sie Rentenanwartschaften während der Ehezeit erwirtschaftet haben.
Die angegebenen Rententräger werden sodann durch das Gericht schriftlich kontaktiert und aufgefordert, Auskunft zu erteilen über die Höhe der Anwartschaften. Sämtliche Auskünfte übersendet das Gericht an die Verfahrensbeteiligten. Sobald alle Rententräger die Auskunft erteilt haben, bestimmt das Gericht dann einen Termin zur Anhörung und Scheidung.
In dem Scheidungstermin werden die Beteiligten dazu befragt, wann sie geheiratet haben, seit wann sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen, ob also eine Wiederherstellung der Ehe für beide nicht mehr in Frage kommt. Sofern gemeinsame noch minderjährige Kinder vorhanden sind, weist das Gericht auf die Beratungsmöglichkeit durch das Jugendamt hin, sollten Schwierigkeiten beim Sorge- und / oder Umgangsrecht bestehen.
Besprochen werden im Scheidungstermin zudem die Auskünfte der Rententräger, die während des Verfahrens übersandt wurden. Liegen alle Voraussetzungen für die Scheidung vor, erlässt das Gericht in der Regel in diesem Termin den Scheidungsbeschluss.
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Artikel zuletzt aktualisiert am 21.11.24.