Rechtsanwalt, Anwalt, Siegen

Rechtsanwaltskanzlei Heller

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Beim Verkehrsunfall sofort zum Anwalt oder nicht ?

Viele Menschen haben Bedenken ob sich der Gang zum Anwalt im Falle eines Verkehrsunfalls überhaupt lohnt. Auf diese Fragestellung gibt es folgende einfache Antwort:

Wenn Sie nicht vollständig alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall haben ist der Gang zum Anwalt immer ratsam. Der Anwalt kann dann Ihren Schaden gegenüber der Gegenseite geltend machen. Die Anwaltskosten sind dabei von der Gegenseite zu tragen. Sie sparen sich demnach Zeit und Mühe wobei Ihnen keine weiteren Kosten entstehen dürften.

Sind Sie alleine schuld am Unfall dann sollte der Schaden der eigenen Versicherung (zügig) gemeldet werden. Hiernach reguliert die eigene Versicherung und stellt ggf. auch einen Anwalt für eine Klage. In diesem Falle ist ein eigener Anwalt nicht unbedingt erforderlich. Der Anwalt der Versicherung vertritt dann Ihre Interessen ebenso wie die der Versicherung. Verlieren Sie den Prozess dann zahlt Ihre Versicherung.

Sind Sie vollkaskoversichert, haben Sie nur Teilschuld an einem Unfall ist ein Anwalt fast unerlässlich um den Schaden gegenüber der Vollkaskoversicherung und/oder dem Unfallgegner geltend zu machen. Hier kommt eine Abrechnung nach Quotenvorrecht zum tragen mittels derer Sie den maximalen Schadensersatz erhalten können. die Abrechnung ist aber komplizierter als im Normalfall.

Im Ergebnis kann man also folgendes sagen. Sie sind nicht allein Schuld an einem Verkehrsunfall, dann lohnt der Gang zum Anwalt. Wenn Sie mit einer Vollkaskoversicherung nicht allein schuld sind ist eine Regulierung ohne Anwalt sehr schwierig.

Ratsam ist ein Anwalt in den vorgenannten Fällen im wesentlichen aus drei Gründen:

1. Die Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadens und demnach von der Gegenseite zu tragen.

2. Ein Anwalt übernimmt den aufwendigen Papierkram der Abwicklung für Sie, beschleunigt die Regulierung und sorgt auch dafür, dass Dritte, wie z.B. Gutachter und Abschleppdienste, bezahlt werden.

3. Ihr Anwalt schützt Sie aber insbesondere davor Fehler zu begehen die zu einer nicht vollständigen Regulierung Ihres Schadens führen können.

Die Unfallschadenregulierung sieht einfach aus, hält aber durchaus einige Fallstricke bereit die dazu führen können, dass nicht der volle Schaden ersetzt wird. Die gegnerische Versicherung verteilt in der Regel keine Geschenke sondern will jede Schadensposition dezidiert nachgewiesen haben.

Die Liste der möglichen Fehler ist lang. Oft nachteilig ist beispielsweise das Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung begutachten zu lassen wenn ein neutraler Gutachter gewählt werden darf. Ein Gutachten bei Bagatellschäden fertigen zu lassen führt dazu, dass der Geschädigte auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibt. Daher muss immer erwogen werden ob im konkreten Fall ein Gutachten gefertigt werden sollte. Bei Vollkaskoschäden wird oft die Abrechnung nach Quotenvorrecht übersehen und so Geld verschenkt. Die Beschaffung eines zu teuren Mietwagens dessen Kosten nicht voll ersetzt werden ist ein klassischer Fehler. Sehr häufig übersieht auch der Laie Schadenspositionen die in Ansatz gebracht werden können und erhält damit hierauf keine Zahlung. Diese Fallstricke nur als nicht abschließende Beispiele.

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Artikel zuletzt aktualisiert am 27.09.15.

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