Geldrente oder Kapitalabfindung gem. § 843 III BGB - ein wichtiger Grund
Wenn Sie durch einen Unfall einen Körperschaden erlitten und Sie hieraufhin nicht mehr voll arbeitsfähig sind oder Sie nunmehr Mehraufwendungen haben steht Ihnen gem. § 843 BGB für die Zukunft eine monatliche Ausgleichszahlung zu.
Beispielsweise kann eine Hausfrau die zuvor den Haushalt gemacht hat für Ihren Ehemann diesen nicht mehr erledigen. Damit wird eine Rente fällig.
Oder der Arbeitslose hat dadurch Mehraufwendungen, dass er nunmehr eine Haushaltshilfe braucht.
Für die Vergangenheit, also alles was vor einem letzten Gerichtstermin liegt, können Sie anstelle einer monatlichen Zahlung selbstverständlich eine einmalige Zahlung fordern.
So mancher Geschädigter will nun aber anstelle der monatlichen Kleinbeträge eine einmalige Summe sofort erhalten die dem Wert der Rentenzahlungen entspricht.
§ 843 Absatz 3 BGB ermöglicht dies grundsätzlich. Es wird jedoch klar, dass die gesetzliche Regel die monatliche Zahlung ist und nur in besonderen Fällen - bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - eine Einmalzahlung möglich ist.
Als wichtige Gründe hat die Rechtssprechung, nicht abschließend, z.B. folgende Fälle anerkannt:
1. Der Geschädigte ist durch das Gerichtsverfahren und ggf. nachfolgende Prüfungen nervlich derart belastet, dass es für seine Gesundheit notwendig wird das Verfahren sofort und für alle Zukunft zu klären.
Denkbar ist hierbei der Fall, dass die Abfindung sich positiv auf den Gesundheitszustand auswirkt als auch, dass sich eine Rente negativ auf den Gesundheitszustand auswirkt.
2. Anerkannt ist zudem der Fall, dass die Liquidität des Schädigers zukünftig nicht sichergestellt ist und demnach eine jahrelange Zahlung der Rente nicht gewährleistet werden kann.
3. Erfolg hatte auch der Vortrag eines Geschädigten der angab sich selbstständig machen zu wollen und daher zur Gründung einer Existenz sofortige Zahlung zu benötigen.
Der zur Einmalzahlung notwendige wichtige Grund ist daher zu organisieren.
Besondere Vorsicht ist aber geboten bei der Errechnung der Höhe der Einmalzahlung. Hierbei kann eine Zukunftsprognose relevant werden und es muss eine Verzinsung eingerechnet werden. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind in der Regel zäh und hart. Jeder Fehler kostet hierbei bares Geld.
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Artikel zuletzt aktualisiert am 27.09.15.