Anklage vor dem Landgericht
Auch im Strafrecht gibt es verschiedene Gerichte die zunächst, also in erster Instanz, zuständig sein können. Bereits am Gericht lässt sich die von einer Anklage ausgehende „Gefahr“ erkennen. Wird eine Anklageschrift von einem Landgericht an Sie zugestellt dann sollten Sie folgendes wissen.
1. Gem. §§ 24, 74 GVG hat die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung die Anklage zum Landgericht zu erheben entweder entschieden, dass eine Strafe von mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angebracht sein könnte, Sicherungsverwahrung möglich ist oder Umfang, Bedeutung oder Schutzwürdigkeit von Verletzten eine Anklage vor dem Landgericht gebieten. In den zahlenmäßig überwiegenden Fällen wird die Anklage vor dem Landgericht erhoben weil die Staatsanwaltschaft ein Strafmaß avisiert welches über 4 Jahren Freiheitsstrafe liegt. Bei einer möglichen Freiheitsstrafe von 4 Jahren ist die Haft grundsätzlich anzutreten. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung wird gem. § 56 StGB bis 1 Jahr Freiheitsstrafe - eher schon, von 1 bis 2 Jahren Freiheitsstrafe – eher nicht und ab 2 Jahren Freiheitsstrafe nicht mehr vorgenommen. Die Anklage vor einem Landgericht bedeutet damit meist, dass eine Inhaftierung droht was eine gute Verteidigung erforderlich macht.
2. Die Anklage vor dem Landgericht hat darüber hinaus die Besonderheit, dass nach der Entscheidung des Landgerichts keine Berufung mehr zulässig ist. Eine Berufung ermöglicht es einem in erster Instanz verurteilten vor einem weiteren Gericht noch einmal Beweismittel einzubringen und die Sachlage neu bewerten zu lassen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts in erster Instanz jedoch keine Berufung mehr zulässig. Gegen Urteile der Landgericht ist lediglich die Revision statthaft. Die fehlende Berufung nimmt dem Angeklagten die Möglichkeit neue Zeugen, neue Beweise und neue Tatsachen vor einem anderen Gericht noch einmal vorlegen lassen zu können. In der Revision steht fest, was genau passiert wird. Es besteht nur noch die Möglichkeit rechtliche Fehler des Landgerichts korrigieren zu lassen. Sie haben damit nur eine Chance dem Gericht Ihre Sicht der Dinge durch Beweismittel und Angaben zu verdeutlichen was ebenfalls eine gute Verteidigung erforderlich macht.
Zögern Sie nicht bei einer Anklage vor dem Landgericht. In den meisten Fällen einer Anklage vor dem Landgericht ist Ihnen ein Pflichtverteidiger zu bestellen, § 140 StPO. Sie haben hierbei immer die Gelegenheit diesen frei zu wählen.
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Artikel zuletzt aktualisiert am 27.09.15.