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Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und wollten Ihren PKW reparieren lassen? Dann ist es sinnvoll sich jetzt zu fragen ob Sie in eine markengebundene Fachwerkstatt gehen oder eine billigere freie Werkstatt wählen sollten. Soweit die Versicherung des Unfallgegners die teurere Reparatur bezahlt ist die markengebundene Fachwerkstatt eine Alternative.

Wann die Versicherung des Unfallgegners die, ggf. teurere, Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt nicht (voll) übernehmen muss ist Gegenstand dieses Artikels.

Der BGH legt beispielsweise im Urteil vom 22. 6. 2010 – VI ZR 302/08 grundsätzlich fest, dass die Reparaturkosten in einer markengebundenen Fachwerkstatt zu ersetzen sind. Der BGH normiert aber im gleichen Atemzug auch verschiedene Konstellationen in denen der Geschädigte auf eine preiswertere freie Werkstatt verwiesen werden kann.

Weist die gegnerische Versicherung etwa nach, dass eine günstigere Werkstatt problemlos und ohne weiteres zugänglich ist und dass die Qualitätsstandards der preiswerteren Werkstatt denen einer markengebundenen Fachwerkstatt entsprechen, dann kann es sein, dass die gegnerische Versicherung nur die Sätze der billigeren Werkstatt erstatten muss. Der Geschädigte bleibt dann auf den restlichen Reparaturkosten sitzen.

Der BGH lässt hier jedoch einige Argumentationsspielräume. So kann der Geschädigte weitere Umstände vortragen die es im Einzelfall unzumutbar machen eine andere Werkstatt als die markengebundene Fachwerkstatt aufzusuchen. Hier sind der Kreativität wenig Grenzen gesetzt. Kann die gegnerische Versicherung die Argumente des Geschädigten nicht widerlegen hat diese die Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt voll zu zahlen.

Beispielsweise besteht ein besonderes Interesse an einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt bei Fahrzeugen die nicht älter als drei Jahre sind, im Falle von Händler- oder Herstellergarantien oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen die zuvor nur in der markengebundenen Fachwerkstatt inspiziert wurden.

In jedem Fall ist es sinnvoll die Situation erst zu prüfen und erst hiernach zu reparieren damit man nicht letztlich auf einem Teil des Schadens sitzen bleibt.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft hierbei. Oft können die Anwaltskosten dabei der Gegenseite auferlegt werden.

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Artikel zuletzt aktualisiert am 27.09.15.

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