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Interessante Ansichten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis.

Wer mit Alkohol oder Drogen im Auto unterwegs ist muss wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Trotz dieser grundsätzlich richtigen Wahrheit ist es äußerst interessant welche Argumentationen Gerichte zum Thema Cannabis im Straßenverkehr auf Lager haben. Deshalb poste ich hier mal einen kleinen Auszug der Argumente der Gerichte.

Zur Einführung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bei Cannabis bei Fahrten mit mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut. Wer Konsum und Fahren trennen kann hat bei gelegentlichem Konsum nach der Fahrerlaubnisverordnung kein Problem mit dem Führerschein. Getrennt, in diesem Sinne, wird aber nicht wenn 1,0 ng/ml THC im Blut während der Fahrt nachgewiesen werden. Interessant ist dieser Grenzwert deshalb da dieser die kleinste technisch nachweisbare THC-Konzentration darstellt.

1. Ein üblicher Kritikpunkt der Betroffenen ist, dass derartige Spuren des Wirkstoffs THC keine Benommenheit herbeiführen die die Fahrtauglichkeit einschränkt. Dazu argumentieren die Gerichte wie folgt:

„Die Unfall- und Gefährdungshäufigkeit ist in der späteren Phase der Cannabiswirkung signifikant höher als im akuten Rauschzustand.“

Es ist demnach gefährlicher mit einer Menge Cannabis im Blut unterwegs zu sein die gegen 0 tendiert als mit starkem Cannabisrausch hinter dem Steuer zu sitzen.

2. Eine weitere interessante Argumentation ist folgende. Eine Drogenfahrt kann auch dann vorliegen wenn der Bluttest 0,0 ng/ml THC ergibt weil sich wirkendes THC im Gehirn befinden kann während es bereits aus der Blutbahn abgebaut ist.

„Zudem belegen toxikologische Studien, dass das subjektive Einflussempfinden (High- Gefühl) eines Kraftfahrzeugführers noch vorhanden sein kann und damit verbunden auch relativ deutliche Ausfallerscheinungen auftreten können, obwohl nur noch eine sehr geringe (oder möglicherweise überhaupt keine) THC-Konzentration mehr im Blut nachweisbar ist.“

Aber warum ist das denn so?

„Dies erklärt sich damit, dass die THC-Konzentration im Blut nicht zwingend mit der THC-Konzentration im Gehirn korreliert, also die Konzentration am Wirkort widerspiegelt.“

Wer also ohne THC-Wert im Blut erwischt wird dessen Gehirn kann dennoch einen Cannabisrausch erleben und damit kann man auch ohne Cannabis im Blut eine Drogenfahrt durchführen.

3. Interessant sind zudem die Meinungen zu Abbauzeiten von Cannabis. Leider gibt es nicht ausreichend gesicherte Erkenntnisse wie lange der Cannabiskonsum sich im Blut niederschlägt. Zwar sagt die FeV wer Konsum und Fahren trennen kann der behält den Führerschein. Wer aber mit mehr als 1,0 ng/ml (die Nachweisbarkeitsgrenze) Auto fährt hat nicht getrennt. Demnach stellt sich die Frage wie lang muss den ein gesetzestreuer Trennender nach einem Rausch warten.

Es werden immer wieder Personen 3 oder 5 Tage nach dem letzten Konsum noch mit mehr als 1,0 ng/ml THC im Auto angehalten. Es scheint also so zu sein, dass THC noch mehrere Tage im Blut nachweisbar ist. Wer dann aber vor Gericht sagt, dass er aber kurz vorher nicht konsumiert habe der hört dabei folgende Erkenntnis:

„Da der THC-Wert nach Einzelkonsum nur vier bis sechs Stunden nachweisbar ist, und binnen dieser Frist in der Regel auf Werte unterhalb 1,0 ng/ml sinkt, muss ein Konsum kurz vor der Verkehrskontrolle vorgelegen haben.“

Wegen der bekanntlich äußerst kurzen Nachweiszeiten von THC im Blut haben alle die mehr als 1,0 ng/ml im Blut haben kurz vor der Verkehrskontrolle bzw. der Fahrt Cannabis konsumiert. Eine derartiger Einwand ist daher regelmäßig nicht sinnvoll.

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Artikel zuletzt aktualisiert am 27.09.15.

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