Wolf Heller

Ihr Rechtsanwalt bei Verkehrsunfall in Siegen

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • 15 Jahre Berufserfahrung
  • schnelle Unfallschadensregulierung
RechtsanwaltVerkehrsunfall Siegen
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voller Einsatz

Wir verteidigen Sie mit vollem Einsatz, Fachwissen, Erfahrung, Akribie und allem, was sonst erforderlich ist um Ihre Interessen zu wahren.

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Jederzeit greifbar

Wir sind 24/7 erreichbar und fahren raus, wenn es brenzlich wird. Wir begleiten Sie bei Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme oder Polizeikontakt. Vermeiden Sie unbehebbare Fehler im Ermittlungsverfahren.

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Durchsetzungsstark

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir kämpfen mit Ihnen für das bestmögliche Ergebnis, gleich wie schwer der Weg auch sein mag. Mit uns bewahren Sie die Ruhe, behalten den Überblick und tun das Richtige auch in extremen Drucksituationen.

Wir helfen Ihnen schnell und effizient bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls insbesondere bei

  • Reparaturschaden
  • Totalschaden
  • Personenschaden
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Erwerbsausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Gutachterkosten

Das sagen meine Mandaten

Alexander Bretsch
vor 8 Jahren

Herr Heller vertrat mich unlängst in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren, das er kompetent, mit Augenmaß für das Erreichbare und mit viel Einfühlungsvermögen für meine persönliche Situation führte und es am Ende erfolgreich zur Einstellung brachte. Ich möchte seine Kanzlei in allen anwaltlichen Belangen wärmsten weiterempfehlen und würde/werde seinen Rechtsbestand jederzeit wieder suchen. Vielen Dank, Herr Heller!

Michael Baak
vor 7 Jahren

Herr Heller hat mich nach einem unverschuldeten Autounfall vertreten.Sowohl die Beratung als auch die Vertretung vor Gericht waren hervorragend.

Warum Sie bei Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen

Der Gedanke, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer den Unfallschaden bei Verkehrsunfall schon von sich aus schnell und gänzlich regulieren wird, ist weit verbreiten, unserer Erfahrung nach aber in den meisten Fällen schlicht falsch. Die Haftpflichtversicherer prüfen Ihren Vortrag zum Unfallschaden auf Herz und Nieren, erstellen bereits außergerichtlich eigenen Gegengutachten zu Ihrem Gutachter und haben auch einige Tricks auf Lager, um Ihnen einen vollen Schadenersatz abzuschneiden. Ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen die Schadensregulierung stark beschleunigen und auch dafür sorgen, dass Sie keine unberechtigten Abzüge hinnehmen müssen. Zudem wird häufig unterschätzt, dass die Unfallschadensregulierung mit erheblichem Kommunikationsaufwand, mit ausführlichen Diskussionen und ständigem Drängen bei Versicherer verbunden ist, was einen erheblichen Aufwand darstellen, den Sie abgeben können. Das Beste hieran ist, wenn Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht und dies prüfen wir in der Erstberatung, dann hat der Versicherer die Rechtsanwaltsgebühren Ihres Unfall Anwalts als Schadensposition zu übernehmen. Sie erhalten mit fachlicher Hilfe also regelmäßig schneller, mehr Geld, sparen sich erheblichen Aufwand und die Kosten hierfür trägt bei einem Anspruch der gegnerische Haftpflichtversicherer.

Ihr Kompetenzteam Unfallschadensregulierung in Siegen

Rechtsanwalt Wolf Heller wird im Bereich Unfallregulierung tatkräftig durch Rechtsanwaltsfachangestellte mit Zusatzqualifikation im Bereich der Sachbearbeitung Unfallschadensregulierung unterstützt. Diese qualifizierte Zuarbeit durch im Bereich Unfallschadensregulierung besonders ausgebildete Mitarbeiter ermöglicht es, dass schnellstens alle erforderlichen Unterlagen beigetrieben werden und insbesondere, dass permanente Nachforderungen an die gegnerischen Haftpflichtversicherer erstellt werden, was es bei uns ermöglicht, dass Ihr Verkehrsunfall schneller als woanders bearbeitet wird.

FAQs zum Thema Verkehrsrecht in Siegen

Haben Sie weitere Fragen?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen berate ich Sie gerne weiter.

Brauche Ich einen Rechtsanwalt, um einen Unfallschaden zu regulieren?

Nein, sofern noch kein Klageverfahren läuft. Eine anwaltliche Vertretung ist bei der Unfallschadensregulierung im außergerichtlichen Bereich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Beteiligung eines Anwalts für Unfallregulierung ermöglicht eine fachkundige Bemessung des maximalen Schadensersatzanspruchs, spart Ihnen einen menge Arbeit und Aufwand und die Kosten eines Rechtsanwaltes werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen, wenn Sie einen Schadensatzanspruch haben. Es spricht also vieles für und wenig gegen einen Anwalt bei Verkehrsunfalle.

Wenn eine Klage erhoben ist, muss differenziert werden. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Hier können Sie selbst nicht handeln, sondern benötigen zwingend einen Rechtsanwalt im Bereich Unfallregulierung. Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten, wobei das Führen von Klageverfahren im Bereich der Unfallregulierung für Laien kaum fehlerfrei machbar ist.

Muss ich einen Rechtsanwalt bei Unfallregulierung selbst bezahlen?

Regelmäßig trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten eines Rechtsanwalts bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls. Wie auch beim Gutachter ist es so, dass Sie eine Leistung in Auftrag geben, die Sie natürlich zunächst selbst zahlen müssen. Die Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte stellen aber eine Schadensposition dar, die Sie bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen können. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihnen überhaupt irgendein Schadensersatzanspruch zusteht und dass Sie auch bereit sind diesen geltend zu machen, ggf. gerichtlich. Auch im Falle einer nur teilweisen Regulierung des Rechtsschutzversicherers führt dies nicht dazu, dass Sie teile der Rechtsanwaltskosten endlich tragen müssten. Der Anspruch des Rechtsanwalts minder sich dann regelmäßig. Häufig besteht darüber hinaus die Deckung einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung. Dann gibt es 1. die Möglichkeit der Kostentragung durch den Unfallgegner und 2. zusätzlich die Tragung der Kosten durch Ihren Rechtsschutzversicherer.

Meine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung will von mir wissen, wie sich der Unfall ereignet hat. Muss ich antworten und was gebe ich an?

Sie sollten jeden Verkehrsunfall regelmäßig unverzüglich bei Ihrem eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer melden und sind dort versicherungsvertraglich gehalten wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Melden Sie nicht, verweigern Sie die Angaben oder machen Sie unrichtige Angaben kann dies dazu führen, dass Ihr eigener KFZ-Haftpflichtversicherer die Zahlung eines ggf. bestehenden Anspruchs des Unfallgegners zwar vornimmt, den Schaden dann aber von Ihnen zurückverlangt.

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was kann ich tun?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das Datum der Zustellung ist außen auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Bußgeldbescheid gesendet wurde.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht wie er ist akzeptieren wollen oder können, weil beispielsweise Folgen in der Fahrerlaubnis auf Probe, die Punktebewertung oder ein Fahrverbot Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten, melden Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist. Wir können Einspruch einlegen, die Bußgeldakte anfordern und den Vorwurf auf Herz und Nieren prüfen.

In einigen Fällen sind Bußgeldbescheide gänzlich unrichtig und führen zur Einstellung, Rücknahme oder einem Freispruch. Oft kann aber auch eine Punkteintragung durch Reduzierung der Geldbuße oder Einstellung vermieden werden. Ein Fahrverbot kann, wenn Sie besondere Umstände vortragen können, mitunter gegen eine höhere Geldbuße entfallen und es kann jedenfalls zeitlich sehr gut verschoben werden, beispielsweise in Ihren Jahresurlaub.

Was genau realisierbar ist, kann sachgerecht erst nach einer Akteneinsicht gesagt werden. Sollte sich keine Möglichkeit ergeben, kann der Einspruch auch zurückgenommen werden, wobei es bei dem Bußgeldbescheid bleibt.

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wie komme ich nun an Schadensersatz?

Wenn Sie vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Ihren Schaden ersetzt erhalten wollen, müssen Sie selbst aktiv werden. Grundsätzlich ist hier die Beteiligung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben. Sie ist aber äußerst sinnvoll. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts gehören zu Ihrem Schaden und werden daher vom gegnerischen Haftpflichtversicherer beglichen, soweit Sie irgendeinen Anspruch haben. Die Haftpflichtversicherer wollen es meistens sehr genau wissen und versuchen mit vielerlei Mitteln den Schaden so gering wie möglich zu regulieren. Durch einen Anwalt sparen Sie sich diese Mühe und erhalten meist einen höheren Schadensersatz.

Melden Sie sich bei uns zeitnah und bringen Sie eine Unfallmitteilung der Polizei, ggf. bereits ein Schadensgutachten, Lichtbilder etc. mit. Wir eruieren gerne die Haftungslage und übernehmen dann die gesamte Regulierung für Sie außergerichtlich sowie im Streitfall auch gerichtlich.

So kann ich Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen verteidigen

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