Brauche Ich einen Rechtsanwalt, um einen Unfallschaden zu regulieren?
Nein, sofern noch kein Klageverfahren läuft. Eine anwaltliche Vertretung ist bei der Unfallschadensregulierung im außergerichtlichen Bereich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Beteiligung eines Anwalts für Unfallregulierung ermöglicht eine fachkundige Bemessung des maximalen Schadensersatzanspruchs, spart Ihnen einen menge Arbeit und Aufwand und die Kosten eines Rechtsanwaltes werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen, wenn Sie einen Schadensatzanspruch haben. Es spricht also vieles für und wenig gegen einen Anwalt bei Verkehrsunfalle.
Wenn eine Klage erhoben ist, muss differenziert werden. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Hier können Sie selbst nicht handeln, sondern benötigen zwingend einen Rechtsanwalt im Bereich Unfallregulierung. Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten, wobei das Führen von Klageverfahren im Bereich der Unfallregulierung für Laien kaum fehlerfrei machbar ist.
Muss ich einen Rechtsanwalt bei Unfallregulierung selbst bezahlen?
Regelmäßig trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten eines Rechtsanwalts bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls. Wie auch beim Gutachter ist es so, dass Sie eine Leistung in Auftrag geben, die Sie natürlich zunächst selbst zahlen müssen. Die Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte stellen aber eine Schadensposition dar, die Sie bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen können. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihnen überhaupt irgendein Schadensersatzanspruch zusteht und dass Sie auch bereit sind diesen geltend zu machen, ggf. gerichtlich. Auch im Falle einer nur teilweisen Regulierung des Rechtsschutzversicherers führt dies nicht dazu, dass Sie teile der Rechtsanwaltskosten endlich tragen müssten. Der Anspruch des Rechtsanwalts minder sich dann regelmäßig. Häufig besteht darüber hinaus die Deckung einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung. Dann gibt es 1. die Möglichkeit der Kostentragung durch den Unfallgegner und 2. zusätzlich die Tragung der Kosten durch Ihren Rechtsschutzversicherer.
Meine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung will von mir wissen, wie sich der Unfall ereignet hat. Muss ich antworten und was gebe ich an?
Sie sollten jeden Verkehrsunfall regelmäßig unverzüglich bei Ihrem eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer melden und sind dort versicherungsvertraglich gehalten wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Melden Sie nicht, verweigern Sie die Angaben oder machen Sie unrichtige Angaben kann dies dazu führen, dass Ihr eigener KFZ-Haftpflichtversicherer die Zahlung eines ggf. bestehenden Anspruchs des Unfallgegners zwar vornimmt, den Schaden dann aber von Ihnen zurückverlangt.