Sarah Schlauß

Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Siegen

  • Spezialisiert im Mietrecht
  • 15 Jahre Berufserfahrung
Rechtsanwälte Wohnungseigentumsrecht Siegen
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voller Einsatz

Wir setzen Ihr Mietrechtliches Anliegen mit vollem Einsatz, Fachwissen, Erfahrung, Akribie um.

Icon: Hand mit Stift. Vertragsunterschrift
pragmatische Lösungen, schnelle Ergebnisse

Ihr Ziel ist unser Anspruch. Mit Erfahrung und Fachkenntnis setzen wir uns für eine schnelle und pragmatische Lösung ihres Anliegens sein.

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Durchsetzungsstark

Wir kämpfen mit Fachkunde, Erfahrung und Hartnäckigkeit für Ihre Position, sei die Gegenseite auch noch so vehement in Ihrem Vorbringen.

Wir helfen bei allen Fragen zum Thema Wohnungseigentumsrecht insbesondere bei

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Hausgeldabrechnung
  • Konflikte mit der Hausverwaltung
  • Umlagen zur Sanierung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Das sagen meine Mandaten

Goran Ivic
vor 9 Monaten

Sehr schneller Rückruf nach Erstkontakt erfolgt. Zudem sehr kompetente Rückmeldung von Anwältin Fr. Schlauß erhalten. Ich werde meine zukünftigen (Ver-)Mietrechtsangelegenheiten ab jetzt in die Hände von Frau Schlauß geben.

Edgar Leber
vor 9 Jahren

Schnelle Terminvereinbarung
Optimale Umsetzung
Überschaubare Kosten
Hohe Transparenz
5 Punkte immer wieder

Rechtsanwältin Schlauß ist Ihre spezialisierte Anwältin im Wohnungseigentumsrecht in Siegen.

Das Wohnungseigentumsrecht stellt Eigentümer, Gemeinschaften und auch Verwaltungen vor vielschichtige und sehr unterschiedliche Fragestellungen. Rechtsanwältin Schlauß steht Ihnen mit ihrer Berufserfahrung als fachkundige Ansprechpartnerin zur Seite.

Ihr Anwalt mit Fachkompetenz und Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht in Siegen

Sie ist Ihre versierte Anwältin bei Fragen rund um die Teilungserklärung und Ansprüchen der Wohnungseigentümer selbst und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Insbesondere bei Anfechtungsklagen ist auf Grund der kurzen Frist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Hierfür steht Rechtsanwältin Schlauß. Sie prüft für die Erfolgsaussichten einer Klage und begleitet Sie durch den Prozess. Verwaltungen berät sie qualifiziert zu Ihren Rechten und Pflichten und setzt diese mit ihnen zielgerichtet durch.

FAQs zum Thema Wohnungseigentumsrecht in Siegen

Haben Sie weitere Fragen?
Als Rechtsanwältin für Wohnungseigentumsrecht in Siegen berate ich Sie gerne weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum ist das allein im Eigentum des Wohnungseigentümers stehenden Eigentum an klar abgegrenzten Teilen des Gebäudes. Hierzu gehören insbesondere die eigene Wohnung (Innenwände, Bodenbelag, Deckenverkleidung, Einbaumöbel, nicht tragende Wände, innerhalb der Wohnung liegende Sanitärleitungen), sowie abgeschlossene Kellerräume. Genauere Definitionen sind den Teilungserklärungen zu entnehmen. Das Sondereigentum im Grundbuch eingetragen.

Das Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen und daher allen Eigentümern gemeinsam gehören. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere das Dach, die Außenwände des Gebäudes, Fensterrahmen, Treppenhaus, Fahrstuhl, Grundstück um das Gebäude, Zufahrten, Heizungsanlage und Wasserleitungen bis zum jeweiligen Sondereigentum. Die Nutzung steht allen Eigentümern gemeinschaftlich zu. Veränderungen müssen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getroffen werden. Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung sind von allen Eigentümern gemeinschaftlich zu tragen, meist verteilt nach den Miteigentumsanteilen. Auch hierzu macht die Teilungserklärung in der Regel detaillierte Angaben. Die Verwaltung erfolgt entweder durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder durch eine Verwaltung.

Was ist Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht ist Teil des Gemeinschaftseigentums. Allerdings kann einzelnen Eigentümern die ausschließliche Nutzung einzelner Bereiche ermöglicht werden. Festgehalten wird dies in der Teilungserklärung. Es stellt daher kein Eigentum einzelner Wohnungseigentümer dar, sondern gewährt Ihnen lediglich die Nutzung unter Ausschluss der anderen Eigentümer. Beispiele für eine Sondernutzungsrecht können ein Gartenteil, ein Stellplatz oder Carport, Terrasse oder Balkon sein. Die Kosten für Pflege und Instandhaltung werden meist auf den Berechtigten des Sondernutzungsrechts übertragen. Veränderungen sind häufig nur eingeschränkt möglich und bedürfen der Zustimmung der Gemeinschaft.

So kann ich Sie als Rechtsanwältin für Wohnungseigentumsrecht in Siegen verteidigen

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