Wolf Heller

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • 15 Jahre Berufserfahrung
Fachanwalt Verkehrsrecht Siegen
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voller Einsatz

Wir verteidigen Sie mit vollem Einsatz, Fachwissen, Erfahrung, Akribie und allem, was sonst erforderlich ist um Ihre Interessen zu wahren.

Icon 24 / 7 mit Pfeil
Jederzeit greifbar

Wir sind 24/7 erreichbar und fahren raus, wenn es brenzlich wird. Wir begleiten Sie bei Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme oder Polizeikontakt. Vermeiden Sie unbehebbare Fehler im Ermittlungsverfahren.

Icon geballte Faust
Durchsetzungsstark

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir kämpfen mit Ihnen für das bestmögliche Ergebnis, gleich wie schwer der Weg auch sein mag. Mit uns bewahren Sie die Ruhe, behalten den Überblick und tun das Richtige auch in extremen Drucksituationen.

Wir helfen Ihnen im Verkehrsrecht bei Straftatvorwurf, Unfallregulierung und Ordnungswidrigkeit, insbesondere bei

  • Trunkenheitsfahrt
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Unfallflucht
  • Kraftfahrzeugrennen
  • Beschlagnahme des Führerscheins
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfall
  • Bußgeldbescheid
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Handy am Steuer

Das sagen meine Mandaten

Alexander Bretsch
vor 8 Jahren

Herr Heller vertrat mich unlängst in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren, das er kompetent, mit Augenmaß für das Erreichbare und mit viel Einfühlungsvermögen für meine persönliche Situation führte und es am Ende erfolgreich zur Einstellung brachte. Ich möchte seine Kanzlei in allen anwaltlichen Belangen wärmsten weiterempfehlen und würde/werde seinen Rechtsbestand jederzeit wieder suchen. Vielen Dank, Herr Heller!

Michael Baak
vor 7 Jahren

Herr Heller hat mich nach einem unverschuldeten Autounfall vertreten.Sowohl die Beratung als auch die Vertretung vor Gericht waren hervorragend.

Haupttätigkeit als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Wolf Heller verkehrsrechtlich überwiegend im Überschneidungsgebiet des Verkehrsstrafrechts tätig. Wesentlich ist diese Tätigkeit von fundierter Strafverteidigung in Kombination mit fundierter Prävention im Bereich des Fahrerlaubnisrechts kombiniert. Hierbei geht es einerseits um die Vermeidung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht aber auch um mögliche Entziehungen der Fahrerlaubnisbehörden, Fragen der Neubeantragung, kurz gefasst das Anliegen die Fahrerlaubnis möglichst gar nicht und falls erforderlich nur so kurz wie möglich abzugeben. Wir stehen Ihnen hier umfassend beratend und vertretend zur Seite.

Ihr Unfallanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Verkehrsunfall

Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall und brauchen eine schnelle, effektive und unkomplizierte Schadensregulierung? Dann bedienen Sie sich gerne der Hilfe unseres Fachanwalts für Verkehrsrecht als Ihrem Unfallanwalt. Oftmals meint man, dass der Versicherer den Unfallschaden zeitnah und problemfrei reguliert. Leider ist die Regulierungspraxis der Versicherer in den letzten Jahren immer schlechter geworfen. Die Haftung und die Schadenshöhe wird fast immer auf Herz und Nieren geprüft, ein langwieriger Briefwechsel wird veranlasst und letztlich kommt es außergerichtlich oft zu unangemessenen Anspruchskürzungen. Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erlitten haben, macht es durchaus Sinn diese Mühe einem Fachanwalt für Verkehrsrecht als versiertem Unfallanwalt zu überlassen, zumal dieser bessere Ergebnisse erzielt und dessen Kosten im Falle einer Haftung des Gegners von diesem zu tragen sind.

Bitte beachten Sie, dass es unsere Bearbeitungskapazitäten im Bereich Verkehrsunfallregulierung nicht immer zulassen weitere Verkehrsunfälle anzunehmen. Unser Anspruch ist es unsere Mandate ordentlich, also auch mit dem erforderlichen Zeitaufwand zu betreiben. Wenn unsere Bearbeitungskapazitäten in der Verkehrsunfallregulierung erschöpft sind, kann es daher dazu kommen, dass wir die Annahme weiterer Mandate, deren sachgerechte Bearbeitung wir dann nicht mehr garantieren können, Ablehnen. Wir bitten dann um Ihr Verständnis.

FAQs zum Thema Verkehrsrecht in Siegen

Haben Sie weitere Fragen?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen berate ich Sie gerne weiter.

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was kann ich tun?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das Datum der Zustellung ist außen auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Bußgeldbescheid gesendet wurde.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht wie er ist akzeptieren wollen oder können, weil beispielsweise Folgen in der Fahrerlaubnis auf Probe, die Punktebewertung oder ein Fahrverbot Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten, melden Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist. Wir können Einspruch einlegen, die Bußgeldakte anfordern und den Vorwurf auf Herz und Nieren prüfen.

In einigen Fällen sind Bußgeldbescheide gänzlich unrichtig und führen zur Einstellung, Rücknahme oder einem Freispruch. Oft kann aber auch eine Punkteintragung durch Reduzierung der Geldbuße oder Einstellung vermieden werden. Ein Fahrverbot kann, wenn Sie besondere Umstände vortragen können, mitunter gegen eine höhere Geldbuße entfallen und es kann jedenfalls zeitlich sehr gut verschoben werden, beispielsweise in Ihren Jahresurlaub.

Was genau realisierbar ist, kann sachgerecht erst nach einer Akteneinsicht gesagt werden. Sollte sich keine Möglichkeit ergeben, kann der Einspruch auch zurückgenommen werden, wobei es bei dem Bußgeldbescheid bleibt.

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wie komme ich nun an Schadensersatz?

Wenn Sie vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Ihren Schaden ersetzt erhalten wollen, müssen Sie selbst aktiv werden. Grundsätzlich ist hier die Beteiligung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben. Sie ist aber äußerst sinnvoll. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts gehören zu Ihrem Schaden und werden daher vom gegnerischen Haftpflichtversicherer beglichen, soweit Sie irgendeinen Anspruch haben. Die Haftpflichtversicherer wollen es meistens sehr genau wissen und versuchen mit vielerlei Mitteln den Schaden so gering wie möglich zu regulieren. Durch einen Anwalt sparen Sie sich diese Mühe und erhalten meist einen höheren Schadensersatz.

Melden Sie sich bei uns zeitnah und bringen Sie eine Unfallmitteilung der Polizei, ggf. bereits ein Schadensgutachten, Lichtbilder etc. mit. Wir eruieren gerne die Haftungslage und übernehmen dann die gesamte Regulierung für Sie außergerichtlich sowie im Streitfall auch gerichtlich.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was kann ich tun?

Rufen Sie zeitnah, jedenfalls innerhalb der Einspruchsfrist, an und teilen Sie mit, dass Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Gegen den Strafbefehl kann binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (Einspruchsfrist). Das Datum der Zustellung, also der Fristbeginn, ist handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Strafbefehl gesendet wurde. Heben Sie den gelben Briefumschlag daher bestenfalls auf.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, kann für Sie Einspruch einlegen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Ihnen hiernach eine handfeste Verteidigungsstrategie erarbeiten. Nach einem Einspruch ist grundsätzlich jeder Ausgang möglich, auch ein Freispruch, eine Einstellung, oder die Reduzierung der Geldbuße auch ohne Hauptverhandlung. Falls keine Erfolgsaussichten gegeben sind, kann der Einspruch jedenfalls bis zum Termin einer Hauptverhandlung problemfrei zurückgenommen werden.

Ich habe eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten. Was kann ich tun.

Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei, sondern rufen Sie vor dem Termin der persönlichen Vernehmung oder der Rücksendefrist der schriftlichen Äußerung Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir teilen der Polizei mit, dass wir Ihnen zum Schweigen geraten haben und dass Sie daher weder erscheinen werden noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Hiernach nehmen wir Akteneinsicht, besprechen die Sach- und Beweislage der Akte mit Ihnen in Rufe und erarbeiten dann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die das bestmögliche Ergebnis bringt.

Sobald Ihnen vorgeworfen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen. Hieraus folgt, dass Sie zu einer einfachen Vernehmung weder erscheinen noch eine schriftliche Äußerung abgeben müssen.

Eine sachgerechte Vereidigung setzt immer voraus, dass Sie wissen, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt hat, dass Sie die Beweislage kennen. Fehlen dort Beweise, muss das Strafverfahren gegen Sie eingestellt werden. Sie müssen diese Beweislücken nicht schließen, weil es Ihr Recht ist zu schweigen. In jedem Fall muss also zunächst die Ermittlungsakte angesehen werden, bevor die Sachlage eingeschätzt werden kann. Erst hiernach kann Ihnen geraten werden, welche Vorgehensweise für Sie zu den besten Ergebnissen führen wird.

Ich habe gerade eine Hausdurchsuchung. Was kann ich tun?

Wenn Sie gerade eine Hausdurchsuchung haben, bewahren Sie die Ruhe, teilen Sie gegenüber der Polizei oder dem Zoll mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen wollen, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und wählen Sie unsere Kanzlei- oder auch unsere Notrufnummer.

In aller Regel kann Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, es organisieren zeitnah am Ort der Hausdurchsuchung zu erscheinen und diese fachkompetent zu begleiten.

Bei Hausdurchsuchung sind Sie in der Regel Beschuldigter in einem Strafverfahren. Als solcher haben Sie ein Schweigerecht zum Tatvorwurf. Machen Sie unbedingt und ausnahmslos hiervon Gebrauch. Sie müssen bei einer Durchsuchung auch nicht aktiv mithelfen. Sie müssen weder gesuchte Dinge aktiv herausgegen, noch sollten Sie Passwörter oder Sperrcodes von digitalen Geräten mitteilen.

Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Durchsuchungszeugen hinzu. Der Zeuge dient im Nachgang als Beweismittel für die Abläufe und Vorgehensweisen während der Hausdurchsuchung.

Lassen Sie sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen, der im Regelfall schriftlich vorliegt. Lassen Sie sich ebenso eine Niederschrift über die mitgenommenen Gegenstände, ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.

Nach Abschluss der Hausdurchsuchung macht es in der Regel Sinn einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um Akteneinsicht zu nehmen und hiernach an einer sachgerechten Strafverteidigung zu arbeiten. Bereits der Umstand einer Hausdurchsuchung spricht dafür, dass tendenziell ein nicht ganz unerheblicher Tatverdacht besteht, was die Notwendigkeit einer Verteidigung nahelegt.

Ich oder ein Dritter wurden festgenommen und sind auf der Polizeiwache inhaftiert. Was kann ich machen?

Wählen Sie unsere Kanzlei- oder Notrufnummer. (Tel.: 0171 / 24 917 24)

In aller Regel kann Rechtsanwalt Heller (Fachanwalt für Strafrecht in Siegen) es organisieren zeitnah auf der betreffenden Polizeiwache zu erscheinen, um dort eine Beratung durchzuführen und ggf. Ihre Vertretung zu übernehmen.

Auch im Falle einer Verhaftung oder Festnahme sind Sie im Regelfall Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben daher ein Schweigerecht. Ein wesentlicher Rat ist also auch hier, zunächst keine Angaben zur Sache zu tätigen. Darüber hinaus hat der Festgenommen das Recht auf einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, was beinhaltet, dass Kontaktdaten geeigneter Strafverteidiger oder Notdienste vorgelegt und ein Anruf ermöglicht werden muss.

In vielen Fällen kann ein gerufener versierter Fachanwalt für Strafrecht eine zeitnahe Entlassung, spätestens am Folgetag der Festnahme, erreichen. werden Sie spätestens am Folgetag entlassen. Falls Haftgründe für Untersuchungshaft bestehen und diese nicht vor Ort ausgeräumt werden können, wird der Festgenommene bis zum Ende des Folgetages dem Haftrichter vorgeführt. Beim Haftrichter ist ein Verteidiger in der Regel erforderlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Auswahl eines Verteidigers und wählen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Auch beim Haftrichter ist durchaus noch eine sofortige Entlassung möglich.

In Fällen der Festnahme, Verhaftung, eines Haftbefehls, bei Untersuchungshaft handelt es sich regelmäßig um schwerere Fälle in denen die Beiziehung eines versierten Strafverteidigers, eines Fachanwalts für Strafrecht, vorgeschrieben, mindestens ratsam ist. Rufen Sie uns gerne an.

So kann ich Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen verteidigen

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