Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was kann ich tun?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das Datum der Zustellung ist außen auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Bußgeldbescheid gesendet wurde.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht wie er ist akzeptieren wollen oder können, weil beispielsweise Folgen in der Fahrerlaubnis auf Probe, die Punktebewertung oder ein Fahrverbot Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten, melden Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist. Wir können Einspruch einlegen, die Bußgeldakte anfordern und den Vorwurf auf Herz und Nieren prüfen.
In einigen Fällen sind Bußgeldbescheide gänzlich unrichtig und führen zur Einstellung, Rücknahme oder einem Freispruch. Oft kann aber auch eine Punkteintragung durch Reduzierung der Geldbuße oder Einstellung vermieden werden. Ein Fahrverbot kann, wenn Sie besondere Umstände vortragen können, mitunter gegen eine höhere Geldbuße entfallen und es kann jedenfalls zeitlich sehr gut verschoben werden, beispielsweise in Ihren Jahresurlaub.
Was genau realisierbar ist, kann sachgerecht erst nach einer Akteneinsicht gesagt werden. Sollte sich keine Möglichkeit ergeben, kann der Einspruch auch zurückgenommen werden, wobei es bei dem Bußgeldbescheid bleibt.
Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wie komme ich nun an Schadensersatz?
Wenn Sie vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Ihren Schaden ersetzt erhalten wollen, müssen Sie selbst aktiv werden. Grundsätzlich ist hier die Beteiligung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben. Sie ist aber äußerst sinnvoll. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts gehören zu Ihrem Schaden und werden daher vom gegnerischen Haftpflichtversicherer beglichen, soweit Sie irgendeinen Anspruch haben. Die Haftpflichtversicherer wollen es meistens sehr genau wissen und versuchen mit vielerlei Mitteln den Schaden so gering wie möglich zu regulieren. Durch einen Anwalt sparen Sie sich diese Mühe und erhalten meist einen höheren Schadensersatz.
Melden Sie sich bei uns zeitnah und bringen Sie eine Unfallmitteilung der Polizei, ggf. bereits ein Schadensgutachten, Lichtbilder etc. mit. Wir eruieren gerne die Haftungslage und übernehmen dann die gesamte Regulierung für Sie außergerichtlich sowie im Streitfall auch gerichtlich.