Wolf Heller

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen bei Tatverdacht Betäubungsmittel und Cannabis

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Hochspezialisiert im Betäubungsmittelstrafrecht
  • 15 Jahre Berufserfahrung
Rechtsanwalt Betäubungsmittel Siegen
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voller Einsatz

Wir verteidigen Sie mit vollem Einsatz, Fachwissen, Erfahrung, Akribie und allem, was sonst erforderlich ist um Ihre Interessen zu wahren.

Icon 24 / 7 mit Pfeil
Jederzeit greifbar

Wir sind 24/7 erreichbar und fahren raus, wenn es brenzlich wird. Wir begleiten Sie bei Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme oder Polizeikontakt. Vermeiden Sie unbehebbare Fehler im Ermittlungsverfahren.

Icon geballte Faust
Durchsetzungsstark

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir kämpfen mit Ihnen für das bestmögliche Ergebnis, gleich wie schwer der Weg auch sein mag. Mit uns bewahren Sie die Ruhe, behalten den Überblick und tun das Richtige auch in extremen Drucksituationen.

Wir helfen bei jedem Straftatverdacht im Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere bei

  • Verstoß gegen das KCanG (Cannabis)
  • Besitz von BtM
  • Besitz geringer Menge zum Eigenbedarf
  • Drogenbestellung im Dark-/Internet
  • Handel mit BtM
  • unerlaubter Einfuhr von BtM
  • Arzneimitteln
  • Neunen psychoaktiven Substanzen (NpSG)

Das sagen meine Mandaten

Martin Groß
vor 7 Monaten

Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.

SVC 75
vor 11 Monaten

Herr Heller ist ein top Strafverteidiger, er hat immer sehr gut beraten und war immer erreichbar. Dank ihm wurde mein Verfahren eingestellt! Sehr zu empfehlen

Erste Hilfe bei Polizeikontakt

  • Aussage verweigern
  • Jeder Maßnahme ausdrücklich widersprechen
  • Strafverteidiger anrufen

Kompetente Strafverteidigung in Betäubungsmittelverfahren – Rechtsanwalt Wolf Heller

Rechtsanwalt Wolf Heller ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 2009 regelmäßig in kleinen Betäubungsmittelsachen wegen Besitz und großen BtM-Verfahren beispielsweise wegen Handeltreiben, bandenmäßig, nicht geringe Menge etc. mit Kampfgeist, Fachkunde und Erfahrung tätig. Über die Jahre haben wir eine fundierte Sachkenntnis von Grundstoffen, zu Verarbeitungs- und Herstellungsprozessen zu, weniger bekannten Betäubungsmitteln, chemischer Natur und allerlei pflanzlicher Drogen, gerne genommenen Arzneimitteln, relevanten Mengen, Handelswegen, Beweisbarkeiten beispielsweise auch im Darkweb aufgebaut. Sie wollen einen Fachanwalt für Strafrecht der weiß, wovon Sie reden, wenn Sie Ihre Betäubungsmittelfall schildern? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Denken Sie an Ihr Recht zu Schweigen und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin zur kostenfreien Erstberatung. Rechtsanwalt Wolf Heller berät Sie in Betäubungsmittelsachen gerne vorab über die Erfolgsaussichten, schätzt Ihnen etwaige Kosten ein und wenn Sie wünschen, setzt er sich mit Kampfgeist, Engagement, Fach- und Sachkunde für das Bestmögliche Ergebnis in Ihrer Sache ein.

Ihr 24 Stunden Ansprechpartner im Betäubungsmittelstrafrecht bei größeren Problemen

In Ihrem Bunker gab es eine Hausdurchsuchung, Sie sind festgenommen worden oder befinden sich sonst in polizeilicher Behandlung. Dann geht es meist nicht nur um Eigenkonsum und Besitz, sondern um Handel, Einfuhr, Herstellung etc. damit um möglicherweise Untersuchungshaft, Bewährung oder Haft. Rechtsanwalt Wolf Heller steht Ihnen in Siegen und Umgebung in solchen Fällen 24 Stunden auch am Wochenende per Notruf zu Verfügung. In aller Regel gelingt es in Betäubungsmittelstrafsachen sehr zeitnah am Ort der Kontrolle zu erscheinen und Sie vor wesentlichem Fehlverhalten zu bewahren.

Denken Sie an Ihr Schweigerecht als Beschuldigter. Sie haben das Recht einen Verteidiger schon in einer Kontrolle hinzuzuziehen. Gegen Sie keinesfalls PIN-Codes oder Passwörter von Mobiltelefonen oder sonstigen elektronischen Geräten heraus. Sie haben das Recht zu Schweigen. Sie müssen bei Ermittlungen nicht aktiv mitwirken. Passwörter müssen Sie nicht nennen.

Sie sind mit geringen Mengen Betäubungsmittel erwischt worden oder die (z.B. Darkweb-/Telegram-) Bestellung wurde beschlagnahmt?

Melden Sie sich bei uns spätestens, wenn Sie eine Vorladung zur Polizei wegen des Tatvorwurfs des Betäubungsmittelbesitzes erhalten. Gehen Sie erst zum Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht und nicht zur Polizei.

Bei Bestellungen gleich wo, fehlt es sehr häufig am erforderlichen Tatnachweis. Es ist essenziell, dass Sie in diesem Fällen nicht vorschnell etwas einräumen. Sehr oft führt hier ein Schweigen und schnelle fachkundige Arbeit eines im Betäubungsmittelstrafrecht versieren Rechtsanwalt zur Einstellung mangels Tatnachweises. Sollte dies nicht möglich sein, sind bei Kleinmengen zum Eigenbedarf immer Einstellungen denkbar, auch wenn es nicht nur Cannabis ist.

FAQ zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht

Haben Sie weitere Fragen?
Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht und beraten Sie gerne.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was kann ich tun?

Rufen Sie zeitnah, jedenfalls innerhalb der Einspruchsfrist, an und teilen Sie mit, dass Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Gegen den Strafbefehl kann binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (Einspruchsfrist). Das Datum der Zustellung, also der Fristbeginn, ist handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Strafbefehl gesendet wurde. Heben Sie den gelben Briefumschlag daher bestenfalls auf.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, kann für Sie Einspruch einlegen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Ihnen hiernach eine handfeste Verteidigungsstrategie erarbeiten. Nach einem Einspruch ist grundsätzlich jeder Ausgang möglich, auch ein Freispruch, eine Einstellung, oder die Reduzierung der Geldbuße auch ohne Hauptverhandlung. Falls keine Erfolgsaussichten gegeben sind, kann der Einspruch jedenfalls bis zum Termin einer Hauptverhandlung problemfrei zurückgenommen werden.

Ich habe eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten. Was kann ich tun.

Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei, sondern rufen Sie vor dem Termin der persönlichen Vernehmung oder der Rücksendefrist der schriftlichen Äußerung Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir teilen der Polizei mit, dass wir Ihnen zum Schweigen geraten haben und dass Sie daher weder erscheinen werden noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Hiernach nehmen wir Akteneinsicht, besprechen die Sach- und Beweislage der Akte mit Ihnen in Rufe und erarbeiten dann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die das bestmögliche Ergebnis bringt.

Sobald Ihnen vorgeworfen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen. Hieraus folgt, dass Sie zu einer einfachen Vernehmung weder erscheinen noch eine schriftliche Äußerung abgeben müssen.

Eine sachgerechte Vereidigung setzt immer voraus, dass Sie wissen, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt hat, dass Sie die Beweislage kennen. Fehlen dort Beweise, muss das Strafverfahren gegen Sie eingestellt werden. Sie müssen diese Beweislücken nicht schließen, weil es Ihr Recht ist zu schweigen. In jedem Fall muss also zunächst die Ermittlungsakte angesehen werden, bevor die Sachlage eingeschätzt werden kann. Erst hiernach kann Ihnen geraten werden, welche Vorgehensweise für Sie zu den besten Ergebnissen führen wird.

Ich habe gerade eine Hausdurchsuchung. Was kann ich tun?

Wenn Sie gerade eine Hausdurchsuchung haben, bewahren Sie die Ruhe, teilen Sie gegenüber der Polizei oder dem Zoll mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen wollen, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und wählen Sie unsere Kanzlei- oder auch unsere Notrufnummer.

In aller Regel kann Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, es organisieren zeitnah am Ort der Hausdurchsuchung zu erscheinen und diese fachkompetent zu begleiten.

Bei Hausdurchsuchung sind Sie in der Regel Beschuldigter in einem Strafverfahren. Als solcher haben Sie ein Schweigerecht zum Tatvorwurf. Machen Sie unbedingt und ausnahmslos hiervon Gebrauch. Sie müssen bei einer Durchsuchung auch nicht aktiv mithelfen. Sie müssen weder gesuchte Dinge aktiv herausgegen, noch sollten Sie Passwörter oder Sperrcodes von digitalen Geräten mitteilen.

Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Durchsuchungszeugen hinzu. Der Zeuge dient im Nachgang als Beweismittel für die Abläufe und Vorgehensweisen während der Hausdurchsuchung.

Lassen Sie sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen, der im Regelfall schriftlich vorliegt. Lassen Sie sich ebenso eine Niederschrift über die mitgenommenen Gegenstände, ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.

Nach Abschluss der Hausdurchsuchung macht es in der Regel Sinn einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um Akteneinsicht zu nehmen und hiernach an einer sachgerechten Strafverteidigung zu arbeiten. Bereits der Umstand einer Hausdurchsuchung spricht dafür, dass tendenziell ein nicht ganz unerheblicher Tatverdacht besteht, was die Notwendigkeit einer Verteidigung nahelegt.

Ich oder ein Dritter wurden festgenommen und sind auf der Polizeiwache inhaftiert. Was kann ich machen?

Wählen Sie unsere Kanzlei- oder Notrufnummer. (Tel.: 0171 / 24 917 24)

In aller Regel kann Rechtsanwalt Heller (Fachanwalt für Strafrecht in Siegen) es organisieren zeitnah auf der betreffenden Polizeiwache zu erscheinen, um dort eine Beratung durchzuführen und ggf. Ihre Vertretung zu übernehmen.

Auch im Falle einer Verhaftung oder Festnahme sind Sie im Regelfall Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben daher ein Schweigerecht. Ein wesentlicher Rat ist also auch hier, zunächst keine Angaben zur Sache zu tätigen. Darüber hinaus hat der Festgenommen das Recht auf einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, was beinhaltet, dass Kontaktdaten geeigneter Strafverteidiger oder Notdienste vorgelegt und ein Anruf ermöglicht werden muss.

In vielen Fällen kann ein gerufener versierter Fachanwalt für Strafrecht eine zeitnahe Entlassung, spätestens am Folgetag der Festnahme, erreichen. werden Sie spätestens am Folgetag entlassen. Falls Haftgründe für Untersuchungshaft bestehen und diese nicht vor Ort ausgeräumt werden können, wird der Festgenommene bis zum Ende des Folgetages dem Haftrichter vorgeführt. Beim Haftrichter ist ein Verteidiger in der Regel erforderlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Auswahl eines Verteidigers und wählen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Auch beim Haftrichter ist durchaus noch eine sofortige Entlassung möglich.

In Fällen der Festnahme, Verhaftung, eines Haftbefehls, bei Untersuchungshaft handelt es sich regelmäßig um schwerere Fälle in denen die Beiziehung eines versierten Strafverteidigers, eines Fachanwalts für Strafrecht, vorgeschrieben, mindestens ratsam ist. Rufen Sie uns gerne an.

So kann ich Sie als Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht in Siegen verteidigen

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