Wolf Heller

Ihr Fachanwalt für Strafrecht Siegen

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Hochspezialisiert im Strafrecht
  • 15 Jahre Berufserfahrung
Fachanwalt Strafrecht Siegen
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voller Einsatz

Wir verteidigen Sie mit vollem Einsatz, Fachwissen, Erfahrung, Akribie und allem, was sonst erforderlich ist um Ihre Interessen zu wahren.

Icon 24 / 7 mit Pfeil
Jederzeit greifbar

Wir sind 24/7 erreichbar und fahren raus, wenn es brenzlich wird. Wir begleiten Sie bei Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme oder Polizeikontakt. Vermeiden Sie unbehebbare Fehler im Ermittlungsverfahren.

Icon geballte Faust
Durchsetzungsstark

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir kämpfen mit Ihnen für das bestmögliche Ergebnis, gleich wie schwer der Weg auch sein mag. Mit uns bewahren Sie die Ruhe, behalten den Überblick und tun das Richtige auch in extremen Drucksituationen.

Wir helfen bei jedem Straftatverdacht insbesondere bei

Das sagen meine Mandaten

Sascha
vor 4 Monaten

Ich habe Herrn Rechtsanwalt Heller als ausgesprochen engagierten und offenen Fachanwalt für Strafrecht erlebt. Obwohl er das Mandat im Vorfeld bereits abgelehnt hatte, hat er sich an einem Freitagabend noch die Zeit genommen, mich telefonisch zu kontaktieren und meine Situation mit mir offen zu besprechen. Im Gespräch hat er mir nicht nur die relevanten Optionen verständlich und strukturiert erläutert, sondern auch verschiedene Perspektiven aufgezeigt und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten gegeben. Seine klare, sachliche und zugleich wertschätzende Art hat mir sehr geholfen, meine Lage besser einzuordnen und die nächsten Schritte für mich zu planen. Gerade weil ich in der Vergangenheit leider auch andere, weniger hilfreiche Erfahrungen mit Anwälten gemacht habe, ist es mir umso wichtiger, diese positive Erfahrung zu teilen. Für mich war das Gespräch mit Herrn Heller eine echte Hilfestellung, auch ohne Mandatsverhältnis. Für dieses Engagement und seine professionelle Unterstützung möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich kann Herrn Heller uneingeschränkt weiterempfehlen – gerade auch für alle, die Wert auf eine ehrliche und fundierte Beratung legen.

SVC 75
vor 9 Monaten

Herr Heller ist ein top Strafverteidiger, er hat immer sehr gut beraten und war immer erreichbar. Dank ihm wurde mein Verfahren eingestellt! Sehr zu empfehlen

Erste Hilfe bei Polizeikontakt

  • Aussage verweigern
  • Jeder Maßnahme ausdrücklich widersprechen
  • Strafverteidiger anrufen

Ihr Fachanwalt für Strafrecht Siegen

Warum Sie einen „Fachanwalt für Strafrecht“ brauchen

Rechtsanwalt Heller aus Siegen führt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht auf Basis einer zusätzlichen fachspezifischen Ausbildung im Strafrecht, dem erfolgreichen Bestehen der zugehörigen Prüfungen und dem Nachweis der erforderlichen Praxiserfahrung insbesondere in schwerwiegenderen Strafsachen vor Schöffengerichten, Strafkammern und aufwärts. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf auch ohne diese Zusatzqualifikation Strafsachen bearbeiten, auch wenn dieser kaum Strafsachen über Erfahrung in Strafsachen hat und nicht über besondere Kenntnisse in diesem Gebiet verfügt. Nur beim „Fachanwalt für Strafrecht“ liegt eine geschützte Berufsbezeichnung vor, welche sicherstellt, dass die Fachkenntnis, Erfahrung und Kompetenz vorhanden ist die Sie als Mandant in Strafsachen erwarten dürfen.

Warum Sie einen im Strafrecht spezialisieren Rechtsanwalt benötigen

Rechtsanwalt Heller ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen und als solcher seit 2009 nahezu ausschließlich in im Strafrecht, in der Strafverteidigung tätig. Seine gesamte Arbeitszeit hat er sich mit Fachthemen und praktischer Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung beschäftigt. Er ist bundesweit bereits vor vielen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Strafsachen aufgetreten und ist ebenso in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erfahren. Rechtsanwälte die beispielsweise im Erbrecht, Familienrecht, Migrationsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht tätig sind sammeln viel Erfahrung und Fachwissen in anderen Rechtsgebieten, die Ihnen bei Ihrer Strafverteidigung aber nicht weiterhelfen. Daher benötigen Sie einen im Strafrecht bestenfalls hochspezialisierten Rechtsanwalt.

Erst zum Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, bevor Sie eine Aussage tätigen

Im Strafrecht gilt: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Sobald man Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtigt, haben Sie ein gesetzliches Schweigerecht und müssten bei der Aufklärung Ihres Tatverdachts auch nicht aktiv mitwirken. Machen Sie hiervon immer zunächst Gebrauch. Sie wissen nicht was genau ermittelt wurde und welche Beweise bereits vorliegen. Ohne die Kenntnis der Ermittlungsergebnisse können Sie sich nicht sachgerecht verteidigen. Es gilt immer zuerst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, alle Beweismittel, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände zu bewerten. Erst wenn Sie diese Sachlage kennen, können Sie das maximal erreichbare Verteidigungsziel erfassen und hierauf hinarbeiten. Nicht selten, namentlich wenn die Beweislage zu dünn ist, ist weiteres Schweigen der Weg der letztlich zur Einstellung führt.

Im Notfall ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen 24 Stunden und 7 Tage die Woche für Sie greifbar

Insbesondere bei Festnahmen durch die Polizei und bei Hausdurchsuchungen zögern Sie bitte nicht uns auch außerhalb der Geschäftszeiten anzurufen. Hierfür können Sie sowohl unsere Kanzleirufnummer als auch unsere Notrufnummer nutzen. In aller Regel kann Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller Sie sofort auf der Polizeiwache oder am Ort der Hausdurchsuchung aufsuchen und das dringlich erforderliche Veranlassen.

FAQs zum Thema Stafverteidiger in Siegen

Haben Sie weitere Fragen?
Als Strafverteidiger in Siegen berate ich Sie gerne weiter.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was kann ich tun?

Rufen Sie zeitnah, jedenfalls innerhalb der Einspruchsfrist, an und teilen Sie mit, dass Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Gegen den Strafbefehl kann binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (Einspruchsfrist). Das Datum der Zustellung, also der Fristbeginn, ist handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag notiert, in dem der Strafbefehl gesendet wurde. Heben Sie den gelben Briefumschlag daher bestenfalls auf.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, kann für Sie Einspruch einlegen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Ihnen hiernach eine handfeste Verteidigungsstrategie erarbeiten. Nach einem Einspruch ist grundsätzlich jeder Ausgang möglich, auch ein Freispruch, eine Einstellung, oder die Reduzierung der Geldbuße auch ohne Hauptverhandlung. Falls keine Erfolgsaussichten gegeben sind, kann der Einspruch jedenfalls bis zum Termin einer Hauptverhandlung problemfrei zurückgenommen werden.

Ich habe eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten. Was kann ich tun.

Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei, sondern rufen Sie vor dem Termin der persönlichen Vernehmung oder der Rücksendefrist der schriftlichen Äußerung Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir teilen der Polizei mit, dass wir Ihnen zum Schweigen geraten haben und dass Sie daher weder erscheinen werden noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Hiernach nehmen wir Akteneinsicht, besprechen die Sach- und Beweislage der Akte mit Ihnen in Rufe und erarbeiten dann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die das bestmögliche Ergebnis bringt.

Sobald Ihnen vorgeworfen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen. Hieraus folgt, dass Sie zu einer einfachen Vernehmung weder erscheinen noch eine schriftliche Äußerung abgeben müssen.

Eine sachgerechte Vereidigung setzt immer voraus, dass Sie wissen, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt hat, dass Sie die Beweislage kennen. Fehlen dort Beweise, muss das Strafverfahren gegen Sie eingestellt werden. Sie müssen diese Beweislücken nicht schließen, weil es Ihr Recht ist zu schweigen. In jedem Fall muss also zunächst die Ermittlungsakte angesehen werden, bevor die Sachlage eingeschätzt werden kann. Erst hiernach kann Ihnen geraten werden, welche Vorgehensweise für Sie zu den besten Ergebnissen führen wird.

Ich habe gerade eine Hausdurchsuchung. Was kann ich tun?

Wenn Sie gerade eine Hausdurchsuchung haben, bewahren Sie die Ruhe, teilen Sie gegenüber der Polizei oder dem Zoll mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen wollen, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und wählen Sie unsere Kanzlei- oder auch unsere Notrufnummer.

In aller Regel kann Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Siegen, Rechtsanwalt Wolf Heller, es organisieren zeitnah am Ort der Hausdurchsuchung zu erscheinen und diese fachkompetent zu begleiten.

Bei Hausdurchsuchung sind Sie in der Regel Beschuldigter in einem Strafverfahren. Als solcher haben Sie ein Schweigerecht zum Tatvorwurf. Machen Sie unbedingt und ausnahmslos hiervon Gebrauch. Sie müssen bei einer Durchsuchung auch nicht aktiv mithelfen. Sie müssen weder gesuchte Dinge aktiv herausgegen, noch sollten Sie Passwörter oder Sperrcodes von digitalen Geräten mitteilen.

Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Durchsuchungszeugen hinzu. Der Zeuge dient im Nachgang als Beweismittel für die Abläufe und Vorgehensweisen während der Hausdurchsuchung.

Lassen Sie sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen, der im Regelfall schriftlich vorliegt. Lassen Sie sich ebenso eine Niederschrift über die mitgenommenen Gegenstände, ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.

Nach Abschluss der Hausdurchsuchung macht es in der Regel Sinn einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um Akteneinsicht zu nehmen und hiernach an einer sachgerechten Strafverteidigung zu arbeiten. Bereits der Umstand einer Hausdurchsuchung spricht dafür, dass tendenziell ein nicht ganz unerheblicher Tatverdacht besteht, was die Notwendigkeit einer Verteidigung nahelegt.

Ich oder ein Dritter wurden festgenommen und sind auf der Polizeiwache inhaftiert. Was kann ich machen?

Wählen Sie unsere Kanzlei- oder Notrufnummer. (Tel.: 0171 / 24 917 24)

In aller Regel kann Rechtsanwalt Heller (Fachanwalt für Strafrecht in Siegen) es organisieren zeitnah auf der betreffenden Polizeiwache zu erscheinen, um dort eine Beratung durchzuführen und ggf. Ihre Vertretung zu übernehmen.

Auch im Falle einer Verhaftung oder Festnahme sind Sie im Regelfall Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben daher ein Schweigerecht. Ein wesentlicher Rat ist also auch hier, zunächst keine Angaben zur Sache zu tätigen. Darüber hinaus hat der Festgenommen das Recht auf einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, was beinhaltet, dass Kontaktdaten geeigneter Strafverteidiger oder Notdienste vorgelegt und ein Anruf ermöglicht werden muss.

In vielen Fällen kann ein gerufener versierter Fachanwalt für Strafrecht eine zeitnahe Entlassung, spätestens am Folgetag der Festnahme, erreichen. werden Sie spätestens am Folgetag entlassen. Falls Haftgründe für Untersuchungshaft bestehen und diese nicht vor Ort ausgeräumt werden können, wird der Festgenommene bis zum Ende des Folgetages dem Haftrichter vorgeführt. Beim Haftrichter ist ein Verteidiger in der Regel erforderlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Auswahl eines Verteidigers und wählen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Auch beim Haftrichter ist durchaus noch eine sofortige Entlassung möglich.

In Fällen der Festnahme, Verhaftung, eines Haftbefehls, bei Untersuchungshaft handelt es sich regelmäßig um schwerere Fälle in denen die Beiziehung eines versierten Strafverteidigers, eines Fachanwalts für Strafrecht, vorgeschrieben, mindestens ratsam ist. Rufen Sie uns gerne an.

So kann ich Sie als Stafverteidiger in Siegen verteidigen

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