Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwaltskanzlei Heller
Spandauer Straße 18
57072 Siegen
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Montags bis Donnerstags
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Freitags
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Ich kann die Kanzlei Heller nur weiter empfehlen. Herr Heller wusste genau was zu tun ist und strahlt vor allem Ruhe und Gelassenheit aus, was ich nicht ganz unwichtig finde, da es mich beruhigt hat. Er war jederzeit für mich erreichbar und hat umgehend auf meine Emails geantwortet und mich über jeden Schritt sofort informiert. Die Kosten waren überschaubar und die Erstberatung war kostenfrei. Letztendlich hat Herr Heller eine Einstellung für mich erwirkt.
Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.
Das Landgericht Bonn entschied mit Beschluss vom 30.09.2024 im Aktenzeichen 22 Qs 23/24, dass eine Rückgabe von Handys und Computern nach 6 Monaten zu prüfen ist.
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Mit Urteil vom 07.08.2024 hat der BGH im Aktenzeichen StR 430/23 erneut konkretisiert, dass die Angabe des Zeugen den Angeklagten wiederzuerkennen allein nicht reicht.
Weiterlesen … Das Wiedererkennen des Täters durch einen Zeugen vor Gericht
Das Oberlandesgericht Hamm hatte am 29.04.2025, Aktenzeichen 9 UF 143/24, entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell nicht kindeswohldienlich ist, wenn die Eltern hochgradig zerstritten sind.
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