Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwaltskanzlei Heller
Spandauer Straße 18
57072 Siegen
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Freitags
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Ich kann die Kanzlei Heller nur weiter empfehlen. Herr Heller wusste genau was zu tun ist und strahlt vor allem Ruhe und Gelassenheit aus, was ich nicht ganz unwichtig finde, da es mich beruhigt hat. Er war jederzeit für mich erreichbar und hat umgehend auf meine Emails geantwortet und mich über jeden Schritt sofort informiert. Die Kosten waren überschaubar und die Erstberatung war kostenfrei. Letztendlich hat Herr Heller eine Einstellung für mich erwirkt.
Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.
Der Nachweis des Bestellvorgangs auf Seiten des Verkäufers bei Drogen- bzw. Betäubungsmittelbestellung im Internet reicht nicht zur Verurteilung aus, wenn der Angeschuldigte die Tat nicht einräumt, so entschied das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 19.12.2016 im Aktenzeichen 543 Ds 437/16.
Weiterlesen … Der Tatnachweis bei Drogenbestellung im Internet bzw. Darkweb
Der BGH hat am 19.09.2018 (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17) entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden kann.
Weiterlesen … Vermieter dürfen Wohnraummietverhältnisse fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen
Bei der nicht geringen Menge ändert sich trotz Legalisierung nichts. Es bleibt bei 7,5 g THC, so entschied der BGH 1 StR 106/24 in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (LG Ulm)
Weiterlesen … Die nicht geringe Menge bei Cannabis nach der Legalisierung