Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwaltskanzlei Heller
Spandauer Straße 18
57072 Siegen
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Freitags
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Ich kann die Kanzlei Heller nur weiter empfehlen. Herr Heller wusste genau was zu tun ist und strahlt vor allem Ruhe und Gelassenheit aus, was ich nicht ganz unwichtig finde, da es mich beruhigt hat. Er war jederzeit für mich erreichbar und hat umgehend auf meine Emails geantwortet und mich über jeden Schritt sofort informiert. Die Kosten waren überschaubar und die Erstberatung war kostenfrei. Letztendlich hat Herr Heller eine Einstellung für mich erwirkt.
Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.
Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 15.10.2025 (LG Kleve) im Aktenzeichen 3 StR 25/24, dass die Entgegennahme von Setzlingen keine bloße Vorbereitungshandlung eines Verkaufs nach der Ernte darstellt und auch kein einfacher Besitz von Cannabis besteht. Allein die Absicht die Setzlinge in eine eingerichtete Plantage einzubringen und die Ernte zu veräußern, genügte zur Annahme, dass die Übernahme der Setzlinge den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt.
Das AG Reutlingen führt in seinem Nichteröffnungsbeschuss v. 18.8.2022 im 5 Ds 52 Js 9104/22 eindrücklich auf, dass Cyper Tipline Reports des NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) allein keinen Vollbeweis einer Straftat darstellen, sogar ein Beweisverwertungsverbot wird thematisiert.
Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 13.03.2025 im Aktenzeichen 2 StR 232/24, dass das Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks unter Zwang der Polizei zulässig ist, jedenfalls wenn die Durchsuchung zur Beschlagnahme des Mobiltelefons erfolgte, soweit dies verhältnismäßig ist.
Weiterlesen … Darf die Polizei das Mobiltelefon unter Zwang per Fingerabdruck entsperren?