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Rechtsanwalt Wolf Heller im Mandantengespräch

Das sagen unsere Mandanten

Je Chr
vor 5 Monaten

Ich kann die Kanzlei Heller nur weiter empfehlen. Herr Heller wusste genau was zu tun ist und strahlt vor allem Ruhe und Gelassenheit aus, was ich nicht ganz unwichtig finde, da es mich beruhigt hat. Er war jederzeit für mich erreichbar und hat umgehend auf meine Emails geantwortet und mich über jeden Schritt sofort informiert. Die Kosten waren überschaubar und die Erstberatung war kostenfrei. Letztendlich hat Herr Heller eine Einstellung für mich erwirkt.

Martin Groß
vor 6 Monaten

Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.

Rechtsanwalt Wolf Heller sitz an seinem Schreibtisch und telefoniert

Wolf Heller

Rechtsanwalt

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Rechtsanwätin Sarah Schlauß in einem Kundengespräch mit zwei Mandanten in der Kanzlei

Sarah Schlauß

Rechtsanwältin

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Rechtsblog

Strafrecht

Der Tatnachweis bei Drogenbestellung im Internet bzw. Darkweb

Der Nachweis des Bestellvorgangs auf Seiten des Verkäufers bei Drogen- bzw. Betäubungsmittelbestellung im Internet reicht nicht zur Verurteilung aus, wenn der Angeschuldigte die Tat nicht einräumt, so entschied das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 19.12.2016 im Aktenzeichen 543 Ds 437/16.

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Mietrecht

Vermieter dürfen Wohnraummietverhältnisse fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen

Der BGH hat am 19.09.2018 (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17) entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden kann.

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Strafrecht

Die nicht geringe Menge bei Cannabis nach der Legalisierung

Bei der nicht geringen Menge ändert sich trotz Legalisierung nichts. Es bleibt bei 7,5 g THC, so entschied der BGH 1 StR 106/24 in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (LG Ulm)

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