Die Dauer der Beschlagnahme von Handys und Computern

Das Landgericht Bonn entschied mit Beschluss vom 30.09.2024 im Aktenzeichen 22 Qs 23/24, dass eine Rückgabe von Handys und Computern nach 6 Monaten zu prüfen ist.

Der Hausdurchsuchung folgt in der Regel die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Handys, Computern und weiteren Datenträgern. Da Straftaten immer mehr Internetbezug aufweisen und Chatnachrichten eine meist in Frage kommende Beweisquelle sind werden bundesweit zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Nach der Asservierung müssen diese alle ausgewertet werden, was eine erhebliche Arbeitsbelastung für die Ermittlungsbehörden darstellt. Das Ergebnis sind Auswertedauern von einem oder sogar mehreren Jahren.

Das Landgericht Bonn hat mit der zitierten Entscheidung nun erfrischend klar dargestellt, dass die Auswertung staatliche Aufgabe ist und eine Überlastung der Ermittlungsbehörden grundlegend keine Rechtfertigung für jede Auswertedauer darstellt. Insbesondere nennt das Landgericht 6 Monate als magische Grenze.

Es kann sich daher lohnen gegen einen Beschlagnahmebeschluss Beschwerde zu erheben. Im zitierten Fall führte dies zur Herausgabe der Datenträger und damit für die Ermittlungsbehörden zum Verlust der Beweismittel. Die Landgerichte werden immer eine Einzelfallprüfung vornehmen und eine Abwägung im konkreten Fall, was eine gute Begründung im Einzelfall erforderlich macht.

Zusätzlich ist selbstverständlich daran zu denken, dass Entschädigungsansprüche entstehen können. Die zur Geltendmachung der Ansprüche erforderliche Verzögerungsrüge gehört daher ebenfalls zum Pflichtprogramm.

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