Wir beraten Sie gerne.
Rechtsanwaltskanzlei Heller
Spandauer Straße 18
57072 Siegen
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Montags bis Donnerstags
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Freitags
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Ich kann die Kanzlei Heller nur weiter empfehlen. Herr Heller wusste genau was zu tun ist und strahlt vor allem Ruhe und Gelassenheit aus, was ich nicht ganz unwichtig finde, da es mich beruhigt hat. Er war jederzeit für mich erreichbar und hat umgehend auf meine Emails geantwortet und mich über jeden Schritt sofort informiert. Die Kosten waren überschaubar und die Erstberatung war kostenfrei. Letztendlich hat Herr Heller eine Einstellung für mich erwirkt.
Top Anwalt, sehr menschlich, erklärt einem alles in Ruhe. Wird auf jeden Fall empfohlen.
Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 13.03.2025 im Aktenzeichen 2 StR 232/24, dass das Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks unter Zwang der Polizei zulässig ist, jedenfalls wenn die Durchsuchung zur Beschlagnahme des Mobiltelefons erfolgte, soweit dies verhältnismäßig ist.
Weiterlesen … Darf die Polizei das Mobiltelefon unter Zwang per Fingerabdruck entsperren?
Der BGH entschied im Urteil XII ZR 96/23, dass der Rückerhalt einer gewerblich vermieteten Immobilie auch durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters erfolgen kann und dies den Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche auslösen kann – selbst, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
Der Nachweis des Bestellvorgangs auf Seiten des Verkäufers bei Drogen- bzw. Betäubungsmittelbestellung im Internet reicht nicht zur Verurteilung aus, wenn der Angeschuldigte die Tat nicht einräumt, so entschied das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 19.12.2016 im Aktenzeichen 543 Ds 437/16.
Weiterlesen … Der Tatnachweis bei Drogenbestellung im Internet bzw. Darkweb