Ihr Strafverteidiger als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger in Siegen
Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller ist seit Jahren auf Strafverteidigungen spezialisiert und kämpft an Ihrer Seite mit Erfahrung und Fachkompetenz. Sobald Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben gilt: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold! Sie haben das Recht zu Schweigen und sind nicht verpflichtet an Ermittlungen mitzuwirken. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller ist Ihr Strafverteidger in Siegen und bietet Ihnen jederzeit eine kostenfreies und unverbindliches Erstgesrpräch. Reden Sie daher erst mit Ihrem Strafverteidiger und machen Sie bis dorthin von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Gleich welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird. Fachanwalt Wolf Heller vertritt Sie nicht nur bei
- Betäubungsmittelstrafrecht, z.B Besitz oder Handeltreiben mit BtM (Cannabis, Amphetamin, MDMA etc.)
- Verkehrsstraftaten, z.B Unfallflucht, BtM- und Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung
- schwere Eigentumgsdelikte, z.B Raub / räuberische Erpressung, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug, Einbruchsdiebstahl
- Wirtschaftsstrafrecht, z.B Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Geldwäsche
- Sexualdelikte, z.B sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Besitz kinderpornografischer Schriften, Vergewaltigung
Sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne.
Ihr Strafverteidiger als Pflichtverteidiger
Strafverteidiger Heller ist als auch Pflichtverteidiger tätig. Sie wurden bereits aufgefordert einen Strafverteidiger zu benennen damit dieser als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. Dann vereinbaren Sie fristgerecht einen Termin um Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller als Pflichtverteidger zu erhalten. Wenn Sie die Wahl nicht fristgerecht treffen erhalten Sie irgendeinen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger von dem Sie sich auch, ohne erhebliche Gründe, nicht mehr trennen können. Wenn Sie noch nicht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger zu benennen bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit Strafverteidiger Wolf Heller in dem geklärt wird ob Sie einen Pflichtverteidiger erhalten können. Vereinfacht gesagt erhalten Sie nur bei schweren Straftaten erhalten Sie einen Pflichtverteidiger. Ob Sie sich einen Strafverteidiger leisten können spielt hierbei keine Rolle. Auch der Wohlhabende erhält hiernach einen Pflichtverteidiger wenn er einer schweren Straftat verdächtig ist. Die häufigsten Fälle der Pflichtverteidigung gem. § 140 StPO sind insbesondere
- Anklage vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht
- Es soll eine Tat begangen worden sein die nach dem StGB mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe nach sich zieht
Sie sind sich nicht sicher ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt? Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung bei Ihren Strafverteidiger und Pflichtverteidiger Heller in Siegen.
Strafverteidigung in Verkehrsstrafsachen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolf Heller ist zusätzlich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie suchen eine versierten und umfassen kompetenten Strafverteidiger für Ihre Verkehrsstrafsache? Dann sind Sie hier genau richtig. Mit der Kombination der Fachanwaltschaften im Bereich Strafrecht und Verkehrsrecht biteten Ihnen Ihr Strafverteidiger Wolf Heller eine fachübergreifende Kompetenz bei Ihrem Verkehrsdelikt. Strafverteidiger Wolf Heller begleitet Sie z.B. ins anschließende Orndungswiedrigkeitenverfahren, soweit die Strafsache eingestellt ist. Ihr Strafverteidiger Heller hat Ahnung von Punkteregelungen, deren Tilgungsfristen, berät rechtzeitig im Bereich der MPU, verhindert die Enziehung der Fahrerlaubnis oder verkürzt Ihre Sperrfrist, minimiert und beseitigt Fahrverbote etc. Ihr Strafverteidiger in Verkehrsstrafsachen verliert auch ggf. drohende Regressansprüche der Versicherer nicht und kämpft auch auf diesem Weg an Ihrer Seite.